Beitragsbescheide 2024

Beitragsbescheide 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

die diesjährige Beitragshebung der Mitgliedsverbände des Eider-Treene-Verbandes (ETV) erfolgt ab dem 15.07.2024.

Die Mitgliedsverbände des ETV haben auf ihren Vorstands- und Ausschusssitzungen im Herbst 2023 die Beitragssätze/Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Beitragssätze/Hebesätze der einzelnen Beitrags-/Hebearten richten sich nach dem kalkulierten Kostenaufwand für die z.B. Unterhaltung der Verbandsgewässer, Rohrleitungen, Be- u. Entwässerungssiele, Stauanlagen, Be- und Entwässerungs-schöpfwerke sowie des Hochwasserschutzes, der Liegenschaften, der Verwaltungskosten und gesetzlicher Bestimmungen u.a. zum Aufbau von zweckgebundenen Rücklagen.

Leider führen die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und der Gegenwart weiterhin zu notwendigen Beitragsanpassungen beim ETV und seiner Mitgliedsverbände, damit die Wasser- und Bodenwirtschaft in der Eider-Treene-Sorge-Region ihre satzungsgemäßen Aufgaben im Interesse und Nutzen ihrer Verbandsmitglieder in der gewohnt hohen Qualität erfüllen kann.

Die Beitragsanpassungen für den Jahresbeitrag stellen sich wie folgt dar:

  • Grundbeiträge bis zu € 5,00 je beitragspflichtigem Verbandsmitglied
  • Beiträge für die Gewässerunterhaltung in den Verbandsgebieten bis zu € 4,00 je Beitragseinheit
  • Beiträge für die Hebeart „Rohrleitung ohne Gewässereigenschaft“ bis zu € 1,00 je Beitragseinheit im Vorteilsgebiet
  • Beiträge für die Schöpfwerksunterhaltung bis zu € 3,00 je Beitragseinheit im Vorteilsgebiet
  • Beiträge für die Deichunterhaltung bis zu € 2,00 je Beitragseinheit im Vorteilsgebiet.

Welche Beitragsarten/Hebearten auf sie zutreffen, können sie ihrem Beitragsbescheid entnehmen.

Ich bedauere die erneuten Beitragsanpassungen und gehe leider davon aus, dass weitere Beitragsanhebungen in den kommenden Jahren auf die Verbandsmitglieder zukommen werden. Die Gründe hierfür finden sich in den zunehmenden Ansprüchen an die Wasser- und Bodenwirtschaft, die steigenden Unterhaltungskosten an  Gewässern und Bauwerken sowie den allgemeinen Kostensteigerungen für Energie, Personal, Geräte, Treibstoffe, Material, usw.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Seebrandt

Oberdeichgraf

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