Organisation

Verbandsgremien (Hauptverband)

Verbandsversammlung         
Jeder Mitgliedsverband entsendet einen Vertreter in die Verbandsversammlung, die über alle wichtigen Fragen wie Haushalt, Satzungen u.ä. entscheidet.

Deichamt
Vorstand des Hauptverbandes besetzt mit 9 Deichgrafen

Oberdeichgraf
Vorsitzender der Verbandsversammlung und des Deichamtes

Verbandsgremien der Unterverbände

Jeder Mitgliedsverband hat einen Verbandsvorsteher oder Stromobmann, einen Vorstand und eine Verbandsversammlung.

Die Akteure in den Verbandsgremien sind ehrenamtlich tätig. Die Geschäftsführung erfolgt hauptamtlich durch den Eider-Treene-Verband.

Mitglieder im Wasser- und Bodenverband

Mitglieder der Wasser- und Bodenverbände / Sielverbände sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Anlagen (dingliche Mitglieder).

Daneben sind in der bebauten Ortslage die Gemeinden, in denen das Oberflächenwasser von den einzelnen Grundstücken aufgenommen und gesammelt in die Vorfluter abgegeben wird, Verbandsmitglieder (korporative Mitglieder).

Die Mitgliedsverzeichnisse der Verbände werden in der Geschäftsstelle des Eider-Treene-Verbandes geführt. Die Fortschreibung der Mitgliederverzeichnisse erfolgt auf der Grundlage digitaler Katasterkarten (ALKIS).

Beitragspflichtig für das laufende Jahr ist derjenige, der am 01.01. des jeweiligen Jahres Eigentümer des Grundstücks gewesen ist.

Erläuterungen zur Beitragspflicht sind unter der Rubrik "Service" zu finden.

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